Titel
Das Linzer Programm der christlichen Arbeiter ÖsterreichsDas Linzer Programm der christlichen Arbeiter Österreichs[Vorwort]:Das Linzer Programm. Erster Teil.Vorbemerkung.Erster Teil: Unsere Grundanschauungen von Gesellschaft und Wirtschaft.I. Die Gesellschaft treibt der Auflösung zu.Das rücksichtslose Streben nach Macht und gewinn in Wirtschaft und Staat stürzt die Völker in immer tieferes Elend.Wir brauchen eine neue Ordnung.Die Grundsätze und Heilskräfte des Christentums müssen sie uns bringen.II. Der zweite Absatz gibt unser klares, christliches Bekenntnis, ausgehend vom Gottesglauben. Gewaltig steht der Satz vor uns:Es ist ein Gott.Ihm ist jeder Mensch verantwortlich. Der Gottesglaube ist das erste Gut jedes Volkes.Christus hat uns den Glauben an Gott den Vater wiedergebrachtEr hat uns die Sittengesetze gelehrt, die unser Verhalten zu Gott und untereinander ordnen. Die Kirche hütet die Lehre Christi.Für Ihre Aufgabe kommt ihr eigene Hoheit zu.III. Was sagt uns also die christliche Lehre über die Wirtschaft, ohne die es ja keine Gesellschaft gibt? Die Grundpfeiler aller Wirtschaft sind Arbeit und Eigentum. Wir erwarten, daß uns das Christentum für beide Gebiete die richtigen Anschauungen gibt. Wir sagen:Die christliche Lehre schützt die Arbeit.Die christliche Lehre regelt den Gebrauch des Eigentums.Die christliche Lehre spricht der Arbeit ihren vollen Ertrag zu.Die christliche Lehre stellt das Eigentum in den Dienst der Gemeinschaft.Die christliche Lehre verdammt die heutige Beutewirtschaft.Arbeit und Natur sind die Urquellen wirtschaftlicher Werte.Der Wohlstand der menschlichen Gesellschaft ruht völlig auf der Arbeit.Das Eigentum dient als Grundlage der Familie und findet hierin seine stärkste Begründung.IV. Die Gesellschaft ruht auf drei Grundpfeilern: Familie, Beruf, Siedlung.Ihr stärkster ist die Familie.Christliches Eherecht gibt ihr den Schutz.Christliche Kindererziehung gibt ihr den Inhalt.Eigentum und Familienlohn gibt ihr die wirtschaftliche Möglichkeit.Die Gleichheit des Berufes verbindet die Menschen zu Standesgruppen,Die Berufsstände bilden die nächst höhere Gemeinschaft.Für ihren Kreis kommt den Berufständen entsprechende gesetzgebende, verwaltende und rechtsprechende Hoheit zu.Die Siedlung verbindet die Familien= und Berufsgruppen in räumlicher Gemeinschaft zu Staat und Gesellschaft.Zweiter Teil: Die gesellschaftlich = wirtschaftliche Stellung des Arbeiterstandes.V. Die gesellschaftlich-wirtschaftliche Stellung des Arbeiterstandes im allgemeinen.Der Arbeiterstand muß als vollwertiger Teil der menschlichen Gesellschaft gelten.Diese Geltung ist beeinträchtigt durch: Unsicherheit und Unzulänglichkeit des Arbeitsertrages, Mangel an Eigentum und Seßhaftigkeit, Gefährdung der Familie.Wie dieser Zustand zu beseitigen ist, zeigt Leo XIII. in seinem Arbeiterrundschreiben.Nach Leo XIII. ist die sozialistische Lehre vom Klassenkampf abzulehnen.Wir erstreben die Versöhnung der Betriebsherrschaft mit der Arbeitergemeinde nach den Grundsätzen der Gerechigkeit und gegenseitigen Hilfe.Vom Staat (Land, Gemeinde) fordern wir: gerechte Verteilung der Steuern und Abgaben, Ausbau und Sicherung des Arbeiterschutzes, im besonderen auf dem Gebiete der Sonntagsruhe, Arbeitszeit, Kinderarbeit, Frauenarbeit, Lohn, Betriebsschutz, Wohnungsfrage und bestmögliche Ausgestaltung des Bildungswesens.An der Durchführung dieser Aufgaben hat die Vertriebsgemeinschaft und die berufständische Organisation mitzuwirken.Die berufständische Organisation baut sich auf Arbeitgeber- und Arbeitnahmerrverbänden (Gewerkschaften) auf.Ihre Selbstverwaltung bezieht sich auf Rechtspflege (Schiedsgericht, Einigungsamt), soziale Hilfe (Versicherungswesen, Betriebsschutz, Wohnungsfürsorge) und Aufbau der Bedarfswirtschaft.Im besonderen.Lohn. Der Lohn muß zum Arbeitsertrag im gerechten Verhältnis stehen.Der Lohn muß der Arbeiterfamilie eine Standesgemäße Lebensführung gewährleisten (Familienlohn).Bei Kinderreichtum Ergänzung des Lohns durch Zuschüsse aus Ausgleichskassen (Kinderversicherung).Arbeitszeit. Duchschnittlicher Achtstundentag. Abweichungen darüber oder darunter unterliegen der Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeitenden und den Kräfteverbrauch bei der Arbeitsleistung.Sonntagsruhe. Sonn- und Feiertage sind nicht nur Ruhetage, sondern vor allem Tage des Seelen- und Geistesleben. Sie dürfen nicht angetastet werden.Urlaub. Die fortschreitende Mechanisierung der Arbeitsmethoden erzeugt in den Betriebsstätten eine Stimmung, in der Geist und Körper des Arbeiters verdorren. Der regelmäßige Urlaub ist neben der Sonn- und Feiertagsruhe ein Gebot der reinen Menschlichkeit.Kinderarbeit. Kinderarbeit ist verboten. Jugendlichen ist eine geordnete Berufsausbildung zu sichern. Sie dürfen nicht früher in einen Betrieb, als Geist und Körper genügend ausgereift sind, keinesfalls vor Vollendung der Schulpflicht.Frauenarbeit. Ueberleitung der Frauenarbeit in die Hauswirtschaft und in die Erziehungs-, Pflege- und Fürsorgeberufe und Befreiung der verheirateten Frauen von der Erwerbsarbeit. Verbot der Frauenarbeit und der Arbeit Jugendlicher in gesundheitsschädlichen Betrieben.Betriebsschutz. Ausreichender Schutz gegen Berufskrankheiten und Betriebsunfälle.Wohnungsfrage. Bodenreform, Förderung der gemeinnützigen Bautätigkeit und des Kleingartens. Bekämpfung des Bodenwuchers, Schutz der kleinen Pächter.Sozialversicherung. Schaffung einer allgemeinen Sozialversicherung. Diese hat folgende Aufgaben: Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Ausgleichskassen, (Kinderversicherung), Witwen- und Waisenversicherung. Ihre Träger sind die Beruffstände, der Staat übt das Aufsichtsrecht.Dritter Teil: Unsere politischen Grundsätze.VII. Hauptzweck des Staates ist die zeitliche Wohlfahrt der Gesamtheit.Politik ist die richtige Wahl der Mittel, durch die jeweilig die Einzelzwecke des Staates erreicht werden. Die Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre müssen auch für die Politik oberste Richtschnur sein.Jede Form von Staatsallmacht verwerfen wir. Der Staat ist nicht die letzte Quelle des Rechtes.Ist auch die politische Entwicklung Sache des ganzen Volkes, so muß doch die Arbeiterschaft dafür sorgen, daß ihre Anschauungen durch die eigene Organisation zur Geltung gebracht werden.Wir stehen auf dem Boden der Demokratie und forderen volle Gleichberechtigung der Arbeiterschaft in Ausmaß und Ausübung der politischen Rechte, Freiheit der Gesinnung und des Organisationswillens, Ausdehnung des Verhältniswahlrechtes auf alle Wahlen.Für gesunden Fortschritt auf kulturellem, politischem und wirtschaftlichem Gebiete ist es von wesentlicher Bedeutung, daß die Führer der Arbeiterschaft in Abstammung und Denkart dem bodenständigen christlichen Volke angehören und daß der zersetzende Einfluß des Judentums aus dem Geistes- und Wirtschaftsleben des deutschen Volkes verdrängt werde.In völklischer Hinsicht bekennen wir uns zur Kulturgemeinschaft des deutschen Volkes mit der Verpflichtung, alle Kräfte für die gesunde Entwickung des Vaterlandes einzusetzen.VIII. Unsere Ziele werden wir umso rascher erreichen, in je mehr Ländern die Arbeiterschaft gleichzeitig auf sie hinarbeitet. Daher erstreben wir den zwischenstaatlichen Zusammenschluß aller Arbeiterorganisationen, die auf dem Boden des Christentums stehen: einen wahren Weltarbeiterbund.Sachweiser
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