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Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst ; 1,2Dritter Abschnitt : Von Anlage und Construction solcher Gebäude. welche nur eine ganz einfache, ihrem Zwecke gemässe innere Abtheilung und Bodenraum erfordern, als Federviehställe, Schweineställe, Rindviehställe und PferdeställeA. Federvieh-StälleB. Von SchweineställenC. Von den RindviehställenD. Von den PferdeställenVierter Abschnitt. Von Brunnen, Brennereien und Darrhäusern, nebst dazu gehörigen GeräthenA. Von der Anlage und Construction der Brau- und Brennerei-GebäudeB. Von Anfertigung der Brau-Geräthe, Anlage der Pfannen, Blasen und Darren etc.Fig. 1-220
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