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Laus Coniugalis Ordinis. Et Coniugum Officium. Das ist: Des Ehelichen Ordens Lob und Preiß/ aus der Schrifft/ der alten Deutschen Reimen/ und etlichen Ceremonien/ so bey dem Ehelichen Ehrenwerck breuchlich : Beneben dem Ampt/ Pflicht und Schuld Ehelicher Personen/ darnach ein jedes Theil in diesem Orden sich verhalten soll
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