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Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Demnach bey Sr. Durchl. und der Königl. Regierung von gesammten Herren Landständen gebührend angetragen worden, wie sie zu Bestreitung der gemeinschaftlichen Landes-Ausgaben einer Hufen-Anlage von 1 Rthlr. für die steuerbare Hufe sich vereinbaren müssen ...
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft