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Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Demnach bey Sr. Durchl. und der Königl. Regierung Herren Landstände geziemend angezeiget, wie die Casse des occupirt gewesenen Pommerns erlediget sey, und sie dahero zu deren Auffüllung einer Hufen-Anlage von 1 Rthlr. per Hufe sich vereinbaret hätten ...
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft