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Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Demnach es in andern Ländern entweder gesetzlich angeordnet, oder doch sonst hergebracht ist, daß die Prediger einer jeden Kirche über diejenigen, so in ihrer Gemeinde ehelich vertrauet, gebohren, getauft, gestorben ... Register halten ...
Gustav IV. Adolf <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gustav IV. Adolf <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft