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Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Demnach Sr. Durchl. und der Königl. Regierung von Herren Landständen angezeiget ist ... von Reisenden Brücken- Damm- Sperr- oder Thorgeld gefordert, und ob dieselbe auch auf gehörige Anordnung ... verlanget werden könne ...
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gustav, III. <Schweden, König>Deutsche Forschungsgemeinschaft