Titel
Continuirter Atlas portatilis germanicus Oder Compendieuse Vorstellung TeutschlandesContinuirter Atlas portatilis germanicus Oder Compendieuse Vorstellung Teutschlandes[Verzeichnis]:Geneigter Leser!Erklärung der gebrauchten Geographischen Zeichen.[Karte]: Extract einer General-Post Charte von allen Postrouten durch gantz Teutschland und dessen gewöhnliche X. Creiße in benachbarte Länder.Das I. Capitel. Von Teutschland überhaupt / so auf der Charte Num. I. zu sehen.Und wenn man solche Flüsse nur obenhin zusammen nehmen will / wird sich finden / daß sich deren groß und klein / so aber doch alle namhaft sind / ergiessen /I. Von einem KayserII. Von IX. Chur-FürstenA) Die Geistlichen. B) Die Weltlichen.III. Von XXIV. geistlichen Fürsten / welche sindIV. Von XXIV. weltlichen annoch florirenden hochfürstlichen Häusern / welche sind:V. Von XXIV. Prälaten / so zwar keine Fürsten / insgesamt aber doch auch unmittelbare Reichsstände / und den Namen nach sindVI. Von XIII. Aebtissinen / so nicht minderfreye Reichs-Stände / und nahmentlich sindVII. Von LIX. hohen Reichs-Gräflichen und Freyherrlichen Häusern / als XVII. Wetterauischen / so da sind /VIII. Von LX. freyen Reichs-Städten / welche insgesamt gleichsam so viel kleine Republiquen vorstellen / und sindA) Auf der Rheinischen Banck.B) Auf der Schwäbischen Banck.IX. Von einer zahlreichen freyen Reichs-Ritterschaft.Hierbey aber werden gesamte Lande und mithin also das gantze Teutschland in X. Creysse getheilet /nemlich[Karte]: Chur Sächsischer Post-Charten Extract mit allen Chur Sächsischen und vielen daran gräntzenden Post-Stationen.[Abb.]: Leipzig.Das II. Capitel. Von den Posten.Das III. Capitel. Von den Distanzen der Oerter in Teutschland.[Tabelle]: Meilen-Zeiger. Meilen. Entlegenheit der vornehmsten Europaeischen Residentz und Haupt Städte wie weit sie nach Teutschen Meilen von einander entfernet.[Tabelle]: Tabula.[Karte]: Teutschlands Oesterreichischer Creiss samt denen dazu gehörigen Provinzen.Das IV. Capitel. Von dem Oesterreichischen Creiße. So auf dem Chärtgen Num. 4 zu sehenSeiner gewöhnlichen Eintheilung nach / gehören zu demselben /I. Von dem Ertz-Hertzogthume Oesterreich, so auf der Charte Num. 4 zu sehen.Beyde Theile haben wiederum 4 besondere Viertel nemlichOber-Oesterreich: Nieder-Oesterreich:Es gehören ab denn insonderheit1) Zu dem Traun-Viertel in Ober-Oesterreich2) Zu dem Hauß-Viertel /3) Zu dem Mühl-Viertel 4) Zu dem Schwarzen Viertel / 5) Zu dem Viertel über dem Manharts-Berge in dem Nieder-Oesterreich 3) [6] Zu dem Viertel unter dem Manharts-Berge3) [7] Zu dem Viertel unter dem Wiener-Wald.4) [8] Zu dem Viertel über dem Wiener-Walde.II. Von dem Hertzogth. Steyermarck.1) Ober-Steyermarck2) Nieder-Steyer begreistIII. Von dem Hertzogthume Kärnthen.In Ober-Kärnthen sind merckwürdig.In Nieder-Kärnthen hingegenIII. [IV.] Von dem Hertzogthume Crain.Die fürnehmsten Oerter sind in Crain insonderheit:1) Laubach 2) In der Windischen Marck. 3) In der gefürsteten Grafschaft Görz.4) In der gefürsteten Grafschaft GradiscaV. Von der gefürsteten Grafschaft Tyrol, so auf dem Special-Chaertgen zu Num. 5. zu sehen.1) Tyrol an und vor sich selbst2) In dem Bischofsthume BrixenDas V. Capitel. Von dem Bayerischen Kreyse. So auf dem Chärtgen Num. 6 zu sehen.Das Land ist gut und fruchtbar / die Religion Römisch Catholisch / und die Eintheilung des Creises diese / daß darinnen zu betrachten fallen[Karte]: Gefürstete Graffschafft Tyrol im Oesterreichischen Greiße Teutschlandes mit ihren GräntzenI. Von dem Hertzogthume Bayern.1) Die Münchische Regierung begreisst diese Städte: 2)Die Burghausische hat 3) Die Landshutische Regierung enthält 4) Die Straubingische aber[Karte]: Teutschlandes Bayerischer Creiss samt dazu gehörigen Provintzen.II. Von der Ober-Pfaltz. III. Von der Land-Grafschaft Leuchtenberg.IV. Von dem Hertzogthume Neuburg. V. Von dem Fürstenthume Sultzbach.VI. Von der gefürsteten Grafschaft Sternstein.VII. Von dem Ertz-Bißthum Saltzburg.VIII. Von dem Bisthume Freysingen.IX. Von dem Bisthume Regenspurg. X. Von dem Bisthume Passau.[Karte]: Teutschlandes Schwäbischer Creiss. Samt dazugehörigen Provintzen.XI. Von der Probstey Berchtolsgaden.Das VI. Capitel. Von dem Schwäbischen Creise. So auf der Charte Num. 7. zu sehen.I. Das Hertzogthum Würtenberg. Wozu in specie die Charte Num. 8 gehöret.[Karte]: Hertzogthum Würtenberg im Schwäbischen Creis Teutzschlandes mit angräntzenden Gegenden.II. Die Marck-Grafschaft Baden.III. Die Lande der Fürsten von Hohenzollern. IV. Das Fürstenthum Oettingen.V. Die Lande der Fürsten und Grafen von FürstenbergVI. Die Vörder-Oesterreichischen Lande.Die Marck-Grafschaft Burgau / Die Grafschaft Bregentz / Die Grafschaft Montfort / Die Grafschaft Feldkirch / Die Stadt Costnitz / Die Land-Grafschaft NellenburgDie Grafschaft Hohenberg / Herrschaft Hohenfels mit ihren Oertern.VII. Die Herrschaft Mindelheim.II. [VIII.] Die Lande der Reichs-Grafen.I. Der Garfen von Oettingen / II. Der Grafen von Fürstenberg / III. Der Grafen von Pappenheim /IV. Der Grafen von Rechberg / V. Der Grafen von Sintzendorf / VI. Der Grafen von Fugger / VII. Der Freyherrn von Friedberg / VIII. Der Grafen von Königseck /IX. Der Grafen von Montfort /X. Der Truchsesse von Waldburg / XI. Der Grafen von Hohen-Ems / XII. Der Grafen von Sultz / XIII. Der Grafen von Geroldseck /XIV. Der Grafen von Eberstein.XV. Der Grafen von Helfenstein / XVI. Der Grafen von Grafeneck / XVII. Der Grafen von Limburg /III. [IX.] Die Reichs-Städte /1) Ulm 2) Augspurg 3) Memmingen 4) Kempten 5) Lindau6) Uberling 7) Rotvveil 8) Heilbrunn 9) Elslingen 10) Nördlingen 11) Dünckelspiel 12) Schwäbisch - Hall 13) Schwäbisch - Gmünd 24) [14)] Reutlingen 15) Wimpfen 17) [16)] Bopfingen 18) [17)] Aalen 19) [18)] Giengen 20) [19)] Offenburg 21) [20)] Gengenbach 22) [21)] Zell am Hammersbach 23) [22)] Bieberach 24) [23)] Buchau 25) [24)] Pfullendorf 26) [25)] Rauensburg 27) [26)] Buchorn 28) [27)] Kaufbeuern29) [28)] Leutkirchen 30) [29)] Isny 31) [30)] WangenWas aber denn die Geistlichen Stifter anbetrift / finden sich in diesem Creise:I. Zwey Bisthümer nehmlich II. Zwey gefürstete Praelaturen nehmlich:III. Achtzehen ungefürstete Praelaturen / deren Aebte aber doch auch insgesamt Reichs-Stände sind / als:I. Die Abtey zu Marchthal / II. Die Abtey Salmansweiler / III. Die Abtey Ochsenhausen / IV. Die Abtey Weingarten / V. Die Abtey Irsingen / VI. Die Abtey Ursperg / VII. Die Abtey zu Ottenbeuren / VIII. Die Abtey zu Müncheroden / VIII. [IX.] Die Abtey zu Schussenrid / X. Die Abtey Petershausen XI. Die Abtey Weissenau / XII. Die Abtey WettenhausenXIII. Die Abtey Elchingen / XIV. Die Abtey Gengenbach XV. Die Abtey Roggenburg / XVI. Die Abtey zu S. Georgii XVII. Die Abtey Zweyfalten / XVIII. Die Abtey S. UldariciIV. Sechs ungefürstete Weibliche Praelaturen / derer Aebtißinnen aber auch nicht weniger unmittelbare Reichs-Stände sind / als:I. Die Abtey Guttenzell / II. Die Abtey zu Buchau III. Die Abtey Hegenbach / IV. Die Abtey Baind / V. Die Abtey zu Lindau VI. Die Abtey Roten-MünsterDas VII. Capitel. Von dem Fränckischen Creise / so auf der Charte Num. 9. zu sehen.[Karte]: Teutschlandes Fraenckischer Creis. Samt dazugehörigen Provintzen.Nach dem Unterschiede der Regenten / sind die Länder theils Geistliche Stifter / alsII. [I.] Von dem Bißthume Bamberg.III. [II.] Von dem Bißthume Würtzburg. So auf dem Special-Cärtgen Num. 10. zu sehen.[Karte]: Bischthum Würtzburg im Fränckischen Creisse mit seinen Gräntzen.III. Von dem Bißthume Aichstädt.IV. Von dem Hoch- und Teutsch Meisterthume.V. Von dem Marggrafthum Bayreuth.VI. Von dem Marggrafthum Anspach.VII. Von dem Fürstenthume Coburg.VIII. Von der Gefürsteten Grafschaft Henneberg.1) Dem Hertzoge zu Sachsen-Meinungen / 2) Dem Chur-Hause Sachsen / 3) Dem Hertzoge zu Sachsen Weymar / 4) Dem Hertzog zu Sachsen-Eisenach / 5) Dem Hertzoge zu Sachsen-Gotha / 6) Dem Land-Grafen zu Hessen-Cassel /IX. Von den freyen Reichs-Grafschaften.1) Das Fürstenthum Schwartzenberg / 2) Die Grafschaft Wertheim / 3) Die Grafschaft Löwenstein / 4) Die Grafschaft Castell / 5) Die Grafschaft Hohen-Lohe /6) Die Grafschaft Erpach /7) Die Grafschaft Reineck / 8) Die Grafschaft Dernbach / 9) Die Herrschaft der Grafen Limburg / 10) Die Grafschaft ReigelsbergIX. [X.] Von den freyen Reichs-Städten.1) Nürnberg2) Franckfurth am Mayn3) Schweinfurth 4) Rotenburg an der Tauber 5) Winsheim 6) WeissenburgDas VIII. Capitel. Von dem Ober-Rheinischen Creise / welcher auf der Charte Num. 11. und 12. zu sehen.[Karte]: Des Ober-Rheinischen Creißes in Teutschland Nördlicher Theil mit Seinen abgetheilten Provintzen.Die Eintheilung geschiehet am füglichsten / nach den Herren so ihn besitzen / und also in das / so davon hatI. Von dem / was der Kayser / oder das Haus Oesterreich in diesem Creise hat.II. Von dem / was Frankreich von diesem Creise abgezwacket.1) Der Sundgau /2) Die Land-Grafschaft Elsaß /Ober-Elsaß /Nieder-Elsaß /III. Von dem / was dem Hertzoge von Lothringen gehöret.IV. Von dem / was dem Hertzoge von Würtenberg zustehet.V. Von dem / was die Pfaltz-Grafen am Rhein haben.1) Die Pfaltz-Grafen zu Zweybrück /2) Die Pfaltz-Grafen von Birckenfeld / 3) Der Chur-Fürst zu PfaltzVI. Von dem / was den Land-Grafen von Hessen zukommt.1) Dem Land-Grafen zu Hessen Cassela) in Nieder-Hessen b) in Ober-Hessen c) Das Fürstenthum Hirschfeld / d) Die Grafschafft Schaumburg / e) Die Aemter Vchi und Freudenbergf) Schmalcalden2) Dem Land-Grafen zu Hessen-Darmstadta) in Ober-Hessen b) in Itter / c) in Nidda / d) in der Ober-Grafschafft Catzenellenbogen3) Dem Land-Grafen zu Hessen-Rheinfelsa) die Nieder-Grafschafft Catzenellnbogen / b) in Nieder-Hessen[Karte]: Des Ober Rheinischen Creisses Südtlicher theil mit der Franche Comte und den ganzen Hertzogthum Lotharingen.4) Dem Land-Grafen zu Hessen-Homburg / 5) Dem Chur-Fürsten zu Mayntz /VII. Von dem / was die Fürsten und Grafen von Nassau besitzen.VIII. Von dem / was die Grafen von Hanau haben.1) Die Grafschafft Hanau in der Wetterau /2) Die Grafschafft Lichtenberg im Unter-Elsaß / 3) Die Grafschafft Bitsch in Westerreich / 4) Die Herrschafft OchsensteinIX. Von dem / was dem Fürsten von Salm und übrigen Wild- und Rheingrafen zuständig.1) Die Grafschafft Salm 2) Die Herrschafften Ogiville, Neufuille, Armans und Dimeringen. 3) Die Herrschafft Finstringen4) Die Grafschafft Rhein-Grafenstein /X. Von dem / was andere Reichs-Grafen hier besitzen.Die Grafschafft Westerburg Die Grafschafft Leiningen / Die Grafschafft Crichingen und Puttingen / Die Herrschafft Reipolts-Kirch Die Grafschafft Obernstein Die Grafschafft Falckenstein im Elsaß /Die Grafschafft Solms Die Grafschafft Hatzfeld Die Grafschafft Witgenstein Die Grafschafft Nieder-Isenburg / Die Grafschafft Ober-Isenburg aber mit der Grafschafft Budingen / Die Grafschafft Waldeck /Die Grafschafft Cronberg /Die Grafschafft GödernXI. Von den Reichs-Städten dieses Creises.XII. Von dem / was den Geistl. Ständen zuständig.Der Ertz-Bischof von Bisanz.Der Bischof zu Worms / Der Bischof zu Speyer / Der Bischof zu Straßburg / Der Bischof zu Basel / Der Heer-Meister des Johanniter- und Maltheser-Ordens / Der gefürstete Abt zu Fulda / Der gefürstete Abt zu Murbach und zu S. Luders in Ober-Elsaß / Der Abt zu Münster in Gregorien-Thal /Die Aebtissin zu Andlau / Die Wetterau / Der Westerwald Das Westerreich Das HundsrückDas IX. Capitel. Von dem Nieder-Rheinischen Creise. So auf der Charte Num. 13. zu sehen.[Karte]: Teutschlands Nieder Rheinischer Creiss mit seinen abgetheilten Provintzen.Wegen der Eintheilung giebt es hier nicht viel Kopf-brechens / indem man nur darzu rechnetI. Das Ertz-Stifft Mayntz.a) In der Berg-Strasse zwischen Heidelberg und Darmstadt b) In der Pfaltz Gerresheim c) In Thüringen d) Das Eisfeld /e) in Hessen /II. Das Ertz-Stifft Trier.III. Das Ertz-Stifft Cöln.IV. Die Chur-Pfältzischen Lande.Die 15. Aemter / darein es getheilet wird / sind folgende:1) Das Amt Heidelberg / 2) Das Amt Neustadt /3) Das Amt Lautern / 4) Das Amt Oppenheim 5) Das Amt Creutzenach / 6) Das Amt Bacharach / 7) Das Amt Stromberg / 8) Das Amt Simmern 9) Das Amt Kirchberg / 10) Das Amt Germersheim / 11) Das Amt Altzey 12) Das Amt Mosbach / 13) Das Amt Bretten / 14) Das Amt Boxberg / 15) Das Amt Utzberg /V. Die Grafschafften.[Karte]: Des Burgundischen Creisses Nördlicher Theil oder Vereinigte Niederlande.Die Grafschafft Schleida / Die Grafschafft Manderscheid / Die Grafschafft Reiferscheid / Die Grafschafft Virneburg / Das Fürstenthum Arnberg /Das X. Capitel. Von dem Burgundischen Creise. So aus der Charten Num. 11. 14. und 15. zusehen.Sectio I. Von der Grafschafft Hochburgund. Oder wie sie insgeheim genannt wird, der Franche Comté, so mit auf der Charte Num. 11. zu stehen.I. Von der Baillage de Dole, oder der mittlern Voigtey.II. Von der Baillage d'Amont oder der obern Voigtey. III. Von der Baillage d'Aual, oder der untern Voigtey.Sectio II. Von denen Oesterreichischen Nieder-Landen. So auf der Charte Num. 14. zu sehen.Die Provincien desselben insonderheit sind[Karte]: Des Burgundischen Creisses Südtlicher theil oder Oesterreichische Niederlande.I. Von der Grafschafft Artois.II. Von der Grafschafft Flandern.1. Der Römische Kayser / dem gehöret das Oesterreichische Flandern mit Gent2. Der König in Frankreich / so da das Französische Flandern und darinnen hat Ryssel oder Lille3. Die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande /III. Von der Grafschafft Hennegau.Oesterreich hat Mons oder BergenFrankreich dargegen hat /IV. Von der Grafschafft Namur.V. Von dem Hertzogthume Luxemburg oder Lützelburg.Der Kayser LuxemburgDer König in Frankreich MontmedyDie Erben der Oranischen Verlassenschaft / Die Marck-Grafen von BadenVI. Von dem Hertzogthume Limburg.VII. Von dem Hertzogthume Geldern.Der Kayser / Rüremond Der König in Preussen / Geldern Die Holländer / VenloVIII. Von dem Hertzogthum Brabant.Dem Römischen Kayser / Brüssel Denen vereinigten Nieder-Ländern / Bergen op. ZoomDenen Oranischen Erben / BredaIX. Von der Marck-Grafschafft Antwerpen. X. Von der Herrschaft Mecheln.Sectio III. Von den vereinigten Niederlanden. So auf der Carte Num. 15. zu sehen.... und heissen die Provincien insonderheitI. Von der Grafschafft HollandNord-Holland hat AmsterdamSüd-Holland hat RoterdamII. Von der Grafschafft Seeland oder Zeeland.1) Walchern, 2) Sud-Beveland, 3) Duveland, 5) Schovven, 6) Tolen,III. Von der Provinz Vtrecht.IV. Von dem holländischen Unter-Geldern.1) In die Betau, so an der Maas lieget/ 2) In die Velau, so an der Süder-See lieget / 3) In die Grafschafft Zütphen, so an Teutschland lieget /V. Von der Herrschaft Ober-Yssel.1) Salland in der Mitten / wo Deuenter 2) Tvvente unten / wo Ootmersum, 3) Drente oben / wo CoeuordenVI. Von der Herrschaft Groeningen.Zum Gröningischen gehöret /Zu dem Ommeland wird gerechnetVII. Von der Grafschafft West-Friesland.1) Ostergau / darinnen Lewarden 2) Westergau / wo Franecker 3) Sevenvolden worinnen Knynder[Karte]: Teutschlandes Westphaelischer Creiss samt dazu gehörigen Provintzien.Das XI. Capitel. Von dem Westphälischen Creise. So auf der Charte Num. 16. zu sehen.Wegen der Eintheilung gehet es in diesem Creise / wie im andern / daß Geistliche und Weltliche Herrschafften allda zu regieren haben / deren Länder also betrachtet werden können:I. Von dem Bischoffthum Münster.II. Von dem Bischoffthum Lüttich.III. Von dem Bischoffthum Oßnabrück. IV. Von dem Bischoffthum Paderborn.V. Von den Abteyen.VI. Von dem Hertzogthume Westphalen.VII. Von dem Hertzogthum Cleve und dem Fürstenthum Moers. VIII. Von dem Hertzogthume Jülich.IX. Von dem Hertzogthum Bergen. X. Von dem Fürstenthum Ost-Frießland.IX. [XI.] Von dem Theile des Fürstenthums Nassau. XII. Von dem Fürstenthum Minden.XIII. Von dem Fürstenthum Verden.XIII. [XIV.] Von den Grafschafften Oldenburg und Delmenhorst.XV. Von denen anderen Grafschafften dieses Creises.1) Die Grafschafft Marck / zwischen Münster und Westphalen /2) Die Grafschafft Ravensberg / 3) Die Grafschafft Lippe / 4) Die Grafschafft Schaumburg an der Weser bey Pyrmont 5) Die Grafschafft Spiegelberg /6) Die Grafschafft Pyrmont /7) Die Grafschafft Rietberg / 8) Die Grafschafft Sternberg / 9) Die Grafschafft Hoya an der Weser 10) Die Grafschafft Diephold 11) Die Grafschafft Bentheim / 12) Die Grafschafft Steinfort im Münsterischen / 13) Die Grafschafft Tecklenburg / 14) Die Grafschafft Lingen zwischen Münster und Osnabrück /15) Die Grafschafft Reckheim / 16) Die Grafschafft Dehlen / 17) Die Grafen von Gronsfeld / 18) Die Grafen von Styrum / 19) Die Grafschafft Sain bey Coblentz / 20) Die Grafschafft Wied am Rhein über Coblentz /XVI. Von den Reichs-Städten.[Karte]: Teutschlandes Niedersaechsischer Creis samt dazu gehörigen Provintzen.Das XII. Capitel. Von dem Nieder-Sächsischen Creise. So auf der Charte Num. 17. zu sehen.Die Länder / so hieher gehören / sind folgende:I. Von dem Hertzogthum Braunschweig, so insonderheit auf dem Chärtgen Num. 18. zusehen.[Karte]: Das Hertzogthum Braunschweig mit seinen abgetheilten Fürstenthümern dem Stiffte Hildesheim und andern angräntzenden Provintzen.[Karte]: Hertzogthum Lüneburg im Nieder-Sächsische Creisse Teutzschlandes mit seinen abgetheilten Aemtern und Probsteyen.II. Von dem Hertzogthum Lüneburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 19. zu sehen.III. Von dem Fürstenthum Blanckenburg.VI. [IV.] Von dem Fürstenthum Calenberg / oder Hanover.[Karte]: Das Hertzogthum Magdeburg mit seinen abgetheilten Provintzen.V. Von dem Fürstenthum Grubenhagen.VI. Von dem Hertzogthum Magdeburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 20. zu sehen.VII. Von dem Hertzogthum Mecklenburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 21. zu sehen.[Karte]: Das Hertzogthum Mecklenburg im Nieder Sächsischen Creiße Teutschlandes mit seinen abgetheilten Provintzen.I. Der König von Schweden.II. Das Hertzogthum Mecklenburg Schwerin.a) Das Hertzogthum Mecklenburg / b) Das Fürstenthum Wenden / Das Fürstenthum / sonst Bischoffthum Schwerin /Die Grafschafft Schwerin /Die Herrschafft Rostock / Die Herrschafft Stargard Das Dom-Stifft in der Stadt Ratzeburg,VIII. Von dem Hertzogthum Bremen. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 22. zu sehen.[Karte]: Des Hertzogthum Bremen nebst dem Stifft oder Fürstenthum Verden im Nieder Sächsischen Creiss.IX. Von dem Fürstenthum Halberstadt.X. Von dem Hertzogthum Holstein. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 23. zu sehen.Man kan jeder Herrschaft zugehörige Oerter in jeder provintz besonders anmercken / welche denn diese sind:A. Von Holstein insonderheit.[Karte]: Hertzogthum Holstein im Nieder Sächsischen Creisse mit seinen abgetheilten Provintzien.B. Von dem Hertzogthume Wagrien. C. Von dem Hertzogthume Stormarn.D. Von dem Hertzogthume Dithmarsen.XI. Von dem Hertzogthum Sachsen-Lauenburg.XII. Von dem Bischoffthume Hildesheim.XIII. Von dem Bischoffthum Lübeck / oder Eutin. XIV. Von der Grafschafft Werningeroda.XV. Von denen Reichs-Städten.1) Lübeck 2) Hamburg 3) Bremen 4) Goslar 5) Mühlhausen 6) NorthausenDas XIII. Capitel Von dem Ober-Sächsischen Creise. So auf den beyden Charten Num 24. und 25. zu sehen.[Karte]: Des Ober-Sächsischen Creißes Nördlicher Theil mit seinen abgetheilten Provintzen.Seine Eintheilung nach begreiffet solcher Creiß /I. Von dem Churfürstenthum und Hertzogthum Sachsen.[Karte]: Des Ober Saechsischen Creises Südlicher theil mit abgetheilten Provintzen.[Abb.]: Alt Dresden1. Das Amt Annaburg 2. Das Amt Beltzig 3. Das Amt Gräfen-Hayngen 4. Das Amt Liebenwerde 5. Das Amt Pretzsch 6. Das Amt Schlieben 7. Das Amt Schweinitz 8. Das Amt Seyda 9. Das Creiß-Amt Wittenberg 10. Das Amt Bitterfeld(a.) Das Burggrafthum Magdeburg,(b.) Die Grafschafft Barby, (c) Die Herrschafft Baruth,II. Von dem Marggrafthum Meissen.A. Von dem Meißnischen Creiß.1. Das Ober Amt Dreßden 2. Das Amt Dippoldiswalda 3. Das Amt Grossen-Hayn 4. Das Amt Hohenstein 5. Das Amt Lausnitz 6. Das Amt Lohmen 7. Das Creiß-Amt Meissen 8. Das Meißnische Procuratur-Amt 9. Das Meißnische Schul-Amt 10. Die Probstey oder Stifft-Meissen. 11. Das Amt Moritzburg12. Das Amt Mühlberg 13. Das Amt Nossen 14. Das Amt Oschatz 15. Das Amt Pirna 16. Das Amt Radeberg 17. Das Amt Senftenberg 18. Das Amt Stolpen 19. Das Amt Torgau 20. Das Amt ZabelitzB. Von dem Leipziger Creise.1. Das Amt Borna2. Das Amt Colditz 3. Das Amt Düben 4. Das Amt Eilenburg 5. Das Amt Grimma 6. Das Grimmische Schul-Amt / 7. Das Creiß-Amt Leipzig 8. Das Amt Leißnig 9. Das Amt Mutschen 10. Das Amt Rochlitz 11. Das Amt Wurtzen 12. Das Amt Pegau Das Amt DölitzlschC. Von dem Ertz-Gebürgischen Creise.1. Das Amt Altenberg 2. Das Mühlen-Amt zu Anneberg 3. Das Amt Augustusburg 4. Das Amt Chemnitz 5. Das Amt Franckenberg 6. Das Amt Frauenstein 7. Das Amt Freyberg 8. Das Amt Grüllenberg 9. Das Amt Grünhayn 10. Das Amt Lauterstein 11. Das Creiß-Amt Schwartzenberg12. Das Amt Stollberg 13. Das Amt Wolckenstein 14. Das Amt ZwickauD. Von dem Weissenfelsischen Gebiethe.E. Von dem Stiffte Merseburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 26. zu sehen.F. Von dem Stiffte Naumburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 26. mit zu sehen.[Karte]: Die Stiffter Merseburg und Naumburg mit dem Unter Stiffte Zeitz.G. Von dem Voigtlande.a) Die Churfürstliche Sächsische Aemter. 1. Pausa 2. Plauen 3. Voigtsberg b) Der Marggräfische Bayreuthische Antheilc) Der Hrn. Grafen von Reussen Landschafften /1) Die ältere Linie a) Aus Unter-Graitz / b) Aus Ober-Graitz / 2) Die jüngere Linie a) Aus Gera / b) Aus Schlaitz / c) Aus Lobenstein /H. Von dem Osterlande.[Karte]: Landgrafschafft Thüringen mit ihren abgetheilten Provintzen im Ober Sächsischen Creisse.a) Der Churfürst von Sachsen / b) Der Hertzog zu Weymar / c) Der ehemalige Hertzog zu Eisenberg / d) Der Hertzog zu Saalfeld / e) Der Hertzog zu Gotha /das Fürstenthum AltenburgIII. Von der Land-Grafschafft Thüringen. So insonderheit auf der Charte Num. 27. zu sehen.A. Den Chur-Mayntzischen Antheil. a) Erfurth b) Das Eichsfeld mit Dingelstadt c) Unter-Krainichfled. d) Das dritte Theil von Trefurth.B. Den Chur-Sächsischen Antheil.a) Das Amt Schul-Pforteb) Das Creiß-Amt Tenstädt / c) Der dritte Theil von Trefurth. d) Die Balley Thüringen / e) Die Herrschafft TautenburgC. Den Sachsen-Weissenfelischen Antheil. a) Das Amt Eckhardsberg / b) Das Amt Freyburg c) Das Amt Langensaltza d) Das Amt Sangerhausen e) Das Amt Weisen-SeeD. Das Hertzogthum Weymar.E. Das Hertzogthum Eisenach.F. Das Hertzogthum Gotha. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 28. zu sehen.[Karte]. Hertzog- und Fürstenthümer Gotha Coburg und Altenburg nebst andern angräntzenden Provintzien.G. Das Hildburgshausische. H. Das Meinungische. J. Das Saalfeldische.IV. Von dem Fürstenthum Querfurth.[Karte]: Fürstenthum Anhalt im Ober Sächsischen Creisse Teutschlandes mit seinen Abtheilungen.V. Von dem Fürstenthume Anhalt. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 29. zu sehen.1) Die Anhalt-Bärnburgische Linie / 2) Die Anhalt-Dessauische Linie / 3) Die Anhalt-Cöthische Linie 4) Die Anhalt-Zörbstische LinieVI. Von der Abtey Quedlinburg.VII. Von der Marck Brandenburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 24. und 25. zu sehen.1) In die alte Marck /2) In der Mittel-Marck / 3) In die Neue-Marck / 4) In der Prignitz /5) In der Ucker-Marck /VIII. Von dem Hertzogthum Pommern.I. Vor-Pommern1. Das Steinische Gebiethe / 2. Das Barthische Gebiethe / 3. Das Gützkowische Gebiethe / 4. Die Insul Usedom / 5. Die Insul Wollin /6. Die Insul Rügen /7. Ruden eine kleine Insul /II. Hinter-Pommern.1. Das Hertzogthum Pommern / 2. Das Hertzogthum Camin / 3. Das Hertzogthum Cassuben / 4. Das Hertzogthum Wenden / 5. Die Herrschafft Lauenburg / 6. Die Herrschafft Bütow / 7. Die Herrschafft Draheim /Das XIV. Capitel. Von denen uneingecreißten Ländern in Teutschland.I. Von dem Königreich Böhmen insonderheit. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 30. zu sehen.[Karte]: Das Königreich Böhmen mit seinen abgetheilten Creissen.Es ist aber Böhmen von Alters her in XV. Creise eingetheilet gewesen / darzu sind noch III. neue kommen / daß wir also XVIII. Creise zu betrachten haben / deren Name / und in denselben sich befindliche Oerter sind1. Im Prager-Creiß 2. Im Rackonitzer-Creise / 3. Im Slauner-Creise / 4. Im Satzer / Creise / 5. Im Leutmeritzer-Creise / 6. Im Bunzler-Creise / 7. Im Königgräzer-Creise 8. Im Beraumer-Creise / 9. Im Pilßner-Creise / 10. Im Egerischen Creise /11. Im Elnbogner-Creiß /12. Im Chrudiner-Creise / 13. Im Czaslauer-Creise / 14. Im Bechnier-Creise / 15. Im Kaurzimer-Creise / 16. Im Moldauer-Creise / 17. Im Parchenser-Creise /18. In der Grafschafft Glatz /[Karte]: Das Hertzogthum Schlesien mit seinen abgetheilten Fürstenthümern und Herrschafften.II. Von dem Hertzogthum Schlesien. So insonderheit auf der Charte Num. 31. zu sehen.A. In Ober-Schlesien.1) Das Fürstenthum Teschen / 2) Das Fürstenthum Troppau / 3) Das Fürstenthum Jägerndorff4) Das Fürstenthum Ratibot /5) Das Fürstenthum Oppeln / 6) Das Fürstenthum Neisse oder Grorkau / 7) Die Herrschafft Plessen / 8) Die Grafschafft Beuthen /B. In Nieder-Schlesien.1) Das Fürstenthum Breßlau2) Das Fürstenthum schweidnitz /3) das Fürstenthum Jauer / 4) Das Fürstenthum Liegnitz 5) Das Fürstenthum Brieg / 6) Das Fürstenthum Wolau / 7) Das Fürstenthum Glogau /8) Das Fürstenthum Oels /9) Das Fürstenthum Münsterberg / 10) Das Fürstenthum Sagan / 11) Das Fürstenthum Wartenberg / 12) Die Herrschafft Wartenberg / 13) Die Herrschafft Militsch / 14) Die Herrschafft Trachenberg / 15) Die Herrschafft Carlath /III. Von dem Marggrafthum Mähren. So insonderheit auf der Charte Num. 32. zu sehen.Die Einwohner darinnen sind Römisch-Catholisch / und die Eintheilung bestehet in sechs Creise / welche sindI. Iglauer-Creiß.[Karte]. Das Marggraffthum Mähren mit seinen abgetheilten Creissen.II. Der Znaymische Creiß. III. Der Brünnische Creiß. IV. Der Olmützer-Creiß.V. Der Prerovische Creiß. VI. Der Hradische Creiß.III. [IV.] Von dem Marggrafthume Leußnitz. So insonderheit auf der Carte Num. 33. zu sehen.[Karte]: Das Marckgraffthum Ober und Nieder Lausitz mit seinen abgetheilten Creissen inliegenden Herrschafften Clöstern und Aemtern.(A.) Die Ober-Lausnitz.I. Den Budissiner-Haupt-Creiß / II. Den Görlitzer Haupt-Creiß /III. Die so genandte Sechs-Städte nemlich:Budissin oder Bautzen. Camentz. Görlitz. LobauLuban. Zittau. Closter Marienstern. Closter Marienthal,V. [IV.] Neun Land-Städtgen(B) Nieder-Lausnitz.I. Fünf Creise / so da sind:II. Vierzehn Herrschaften / mit ihren Städten.1) Closter oder Abtey Neu-Cella 2) Dobriluk 3) Friedland, 4) Forsta 5) Pfoerten 6) Sorau 7) Beuthel 8) Sonnevvalde 9) Thräna 10) Straupitz 11) Lieberosa 12) Lübbenau 13) Amtitz 14) TriebelIII. Folgende Lands-Städtlein /IV. Dem Chur-Brandenburgischen Antheil /Das XV. Capitel. Oder Anhang. Von den warmen Bädern und Gesund-Brunnen in Töplitz, Carls-Bad oder Eger.[Karte]: Herrschafft Toeplitz im Leutmeritzer Creisse des Koenigreichs Böhmen.I. Von dem warmen Bade in der Herrschafft Töplitz. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 34. zu sehen.[Karte]: Carlsbad mit dem Gantzen Ellenbogner Creisse - im Königreiche Böhmen.II. Von dem Carls-Bade.III. Von den Säuerling zu Schläta / bey Eger, oder dem so genannten Egerischen Sauer-Brunnen. So auf den Cärtgen Num. 36. zu sehen.[Karte]: Egerischer Bezirck an Königreich Böhmen nebst den angräntzenden Ascher-Gebieth.[Karte]: Hoch. Reichs Gräffische Reusische Lande mit angräntzenden Gegenden.Ordnung Derer hierinnen befindlichen Capitel.I. Register Derer in diesem Werckgen befindlichen Charten,II. Register Derer Länder und Staaten, so in dieser Geographie beschrieben finden.ABC, DEF, GHI - KLMNO - QRSTU, VWZRegister derer vornehmsten Post-Stationen in Teutschland, wie auch etlicher Neben-Orte wo die Strassen vorbey gehen.ABCD - FGH - JKLMN - PRSTU - WZRegister derer Post-Stationen auf der Chur-Saechsischen Post-Charte.A - EFG - NPQ - ZRegister derer Neben-Orte, wo die Posten durchgehen.Register zum Meilen-Zeiger der vornehmsten Europäischen Haupt-Städte, wie weit solche voneinander entlegen.Register der vornehmsten Städte in Teutschland, sonderlich, wieweit solche von einander nach deren meisten (jedoch hierinnen auch sehr differirenden) Autoren Meynung gerechnet werden.Register derer in Oesterreichischen Creys befindlichen Orte.A - FGH - NOP - VWY, ZRegister zur Grafschafft Tyrol.A - IJ - RST - ZRegister der in der Grafschafft Tyrol befindlichen Flüsse.Register derer im Bayrischen Creise befindlichen Orte.A - GHI - OPR - ZRegister zum Schwaebischen Kreys.A - FG - MN - TU - ZRegister zum Hertzogthum Würtenberg.A, BC - LMN - ZRegister der im Fraenckischen Creis befindlichen Orte.A - DEF - IKL - OPR - TU - ZRegister zum Bisthum Würtzburg.A - CDE - LMN - RST - ZRegister zum Ober-Rheinischen Creis Nordlicher Theil.ABC - FGH - KLM - RST - ZRegister zum Ober-Rheinischen Creis.A - MN - ZRegister zum Hertzogthum Lotharingen.ABC - RS - VRegister zum Nieder-Rheinischen Creise.A - DE - NO - ZRegister der vereinigten Niederlande.ABC - HIK - VW - ZRegister derer in denen Oesterreichischen Niederlanden befindlichen Orte.A, BC - HI - PQ - YRegister zum Westphaelischen Creys.A - CDE - KLM - OPQ - ZRegister derer im Nieder-Saechsischen Creise befindlichen Orte.AB - DEF - KLM - RS - ZRegister zur Braunschweigischen Carte.A - FG - KLM - RST - ZRegister zum Hertzogthum Lüneburg.ABC - GHI - QRS - ZRegister derer in Hertzogthum Magdeburg und Hall befindlichen Orte.AB - FGH - LMN - RST - ZRegister zum Hertzogthum Mecklenburg.ABC - FGH - NOP - VWZRegister zum Hertzogthum Bremen.A - EF - NOR - ZRegister zum Hertzogthum Hollstein.ABC - GHI - MNO - RST - ZRegister zum Obersaechsischen Creys Südlichen Theils.ABC - EFG, HI, JK - MNO - RST - VWZRegister derer in Obersaechsischen Creise nordl. Theils befindlichen Orte.A, BCD - LMN - STU - ZRegister zur Brandenburgischen Charte.A, BCD - LMN - STU - ZStifft Merseburg.A - HKL - ZStifft Naumburg.Stifft Zeitz.Register zu Thüringen.A - FGH - MNO - VW, ZRegister derer in Fürstl. Saechs. Ernestin. Landen befindlichen Orte.A, BCD - IKL - QRS - WZRegister zum Fürstenthum Anhalt.A - GH - RS -ZRegister derer im Königreich Böhmen befindlichen Oerter.ABC - GHI - LMN - RSU - ZRegister derer in dem Hertzogthum Schlesien befindlichen Oerter.A - FGH - OPR - ZRegister derer im Marggrafthum Maehren befindlichen Orte.AB - FG - LM - RST - ZRegister zur Ober-Lausitz.A - JKL - PRS - WZRegister derer in der Nieder-Lausitz befindlichen Orte.A - FGH - LMN - VWZBrandenburgische Herrschafft Cottbus.Register zur Töplitzer Charte.Register zur Carls-Bader-Charte.A - JK - RST - WRegister derer in der Herrschafft Asch und in den Egerischen Bezircke befindlichen Orte.A - DE - MNO - WRegister derer in dieser Carte befindlichen Oerter.Herrschafft Gera.Herrschafft Unter-Graitz.Herrschafft Ober-Graitz. Noch andere Graefl. Reusische Hauptorte sind
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