Titel
Reglement, wodurch die Deich-Ordnung in der Altmarck vom 20sten December 1695 näher declariret, erweitert und verbessert wirdTit. I. Von der Einrichtung des Deich- und Schau-Wesens überhauptTit. II. Von Einrichtung der Deich-SchauenTit. III. Von der Anlage, Höhe, Krohne und Dossirung der Haupt- und Achter-DeicheTit. IV. Von denen Deichen welche inwendig nahe am Bracken und auswärts aufs Schaar liegen, oder wofür sonst große Niedrigungen vorhanden sindTit. V. Wegen Wegschaffung der Hecken, Sträucher und Bäume von denen DeichenTit. VI. Woher und welchergestalt, die zu denen Deich-Arbeiten erforderliche Erde künftig zu nehmenTit. VII. Von denen zu haltenden Schau-Tagen und darauf Seitens der Deich-Bedienten vorzunehmenden VerrichtungenTit. VIII. Von denen allgemeinen Waßer-Leitungen, Abzugs-Graben, Sielen- und Schleußen- und Privat-Scheide-GrabenTit IX. Von denen Strafen, womit diejenigen zu belegen sind, welche gegen dieses Deich-Reglement handelnNeu-revidirte und confirmirte Teich-Ordnung in der Alten-Marck, zu sambt denen Teich-Rollen in beyden SchauenTit. I. Von Haltung der Teich-Schauen, wie ofte dieselbe jedes Jahres geschehen müsse, auch was sonst dabey zu beobachtenTit. II. Von den Geboten in der Schau, und wie denenselben nachzukommenTit. III. Von denen unter dem Teich-Wesen belegenen Gütern, und welchergestalt die Possessores die Teiche zu erhalten schuldig, auch was diejenigen dabey zu thun pflichtig seynd, welche die gesambte Hand der Belehnung, Pfandschaft, Zinsen, Zehenden, auch Leib-Gedinge, und andere Gerechtigkeit davon zu prätendiren habenTit. IV. Wie es mit denen Güthern zu halten, welche von den Possessoribus um deßwillen wollen abgetreten und distrahiret werden, damit sie sich von dem Teich-Onere befreyen möchten, oder aber, wann um der unverfertigten Angebote willen, dieselbe endlich distrahiret werden müstenTit. V. Was denen, so Teiche zu halten haben, ferner zu thun gebühre, was vor Materialia an die Teiche zu schaffen, wie die Wachten in Nothfällen zu bestellen, und was deme mehr anhängig istTit. VI. Von weglaufen der Teiche, und Beyhülfe, so dabey, und bey andern bösen Teichen geschehen sollenTit. VII. Von Um- oder Anlegung neuer TeicheTit. VIII. Von einer gleichmäßigen Teich-RutheDarauf folget: Der Eyd derer Teich-BedientenTeich-SchauerTeich-Rolle von der Ober-SchauTeich-Rolle von der Unter-Schau
Autor
Vollansicht
  • Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
  • Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht
Erste Seite 10 Seiten zurück Vorherige Seite