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Beurkundete Darstellung und rechtliche Ausführung der, dem Durchlauchtigsten Kurhaus Hessen wegen der nunmehr zum Fürstenthum erhobenen Grafschaft Hanau, zustehenden Ansprüche auf die Landeshoheit und das Eigenthum des bisher von dem erloschenen Kurfürstenthum Mainz usurpirten, jüngsthin aber zu dem neuerrichteten Fürstenthum Aschaffenburg gekommenen Joßgrunds und der dazugehörigen vier Dorfschaften Burgjoß, Oberndorf, Pfaffenhausen und MernolfsVorrede.I. Abschnitt.II. Abschnitt.III. Abschnitt.IV. Abschnitt.V. Abschnitt.VI. Abschnitt.VII. Abschnitt.VIII. Abschnitt.Urkunden-Buch.Verzeichniß der in diesem Urkundenbuch enthaltenen Documenten.Beilagen 1. - 85.Beilage 86. Sytematische Zusammenstellung von Aussagen ...Inhalt der obergebenen Hanawischen Clagarticul.Inhalt der von Mainz obergebenenn Peremptorial Articul.Inhalt der von Mainz obergebenn additionall articul ad peremptoriales.I. Huldigung.II. Schatzung und Bußen.III. Nachfolge.IV. Hanau oberster Gerichtsherr, der das oberste Ge- und Verbot, auch Zentgraf und Büttel zu setzen habe.V. Ueber die Existenz des niedern Gerichts auf der Joß, den Antheil so die von Hutten daran gehabt, und die durch leztere geschehene Niederlegung desselben.Druckfehler.
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