Titel
Amphitheatrum Fidei Catholicæ, & Ceremoniarum Ecclesiæ Jesu Christi. Das ist: Ein Herrlich/ außbündig Schawplahn/ der heiligen/ Christlichen/ Apostolischen vnd Catholischen Kirchen/ zu allen zeiten : darneben zeit/ statt/ weiß vnd maß/ wer/ wann/ wo/ wie/ von wem vnd warumb/ die Gottesheuser/ Kirchen vnd Klöster ... anfänglich auffgerichtet vnd gebawet ... ; Zu letzt von vnterscheidt der Lehre/ vnd Streit-Puncten/ der Luther: Evangelischen/ Calvinisten vnd Papisten/ in Frag vnd Antwort gestelletDas Erste Buch / Nicolai Helduaderi. Vom Heiligen/ Christlichen / Catholischen und Apostolischen Glauben / auff Christum gegründet. Neben der reinen Augßpurgischen Confession vnd Bekändtnuß / wie dieselbige Carolo V. auff dem Reichßtag zu Augßpurg vberantwortet / Anno Domini nostri IESU CHRISTI M.D.XXX.Classis Prima, Primi Libri. In welchem gehandelt / wie der heilige Gregorius die Jungen Kinderlein zur Kirche führet/ die Zehn Gebot vnd den Christlichen Glauben lehret.Classis Secunda, Vom Glauben / vn[d] von den Dreyen Häupt-Symbolis, jedes insonderheit.Classis Tertia, Vom Gebett vnnd VaterVnser: deßgleichen wie man die Tauff verstehen / vnd damit vmbgehen vnd handlen sol: Auch von der Form vnd weise zu Tauffen.Classis Quarta, Vom H. Nachtmahl.Classis Quinta, Von Ehelicher Copulation Braut vnd Breutigams.Classis Sexta, Von etzlichen Hebräischen / Griechischen und Syrischen Wörtern / so in der Meß gebraucht werden / vnd von Ihrer Bedeutung.Classis Tertia, Theophilus.Classis Quarta, Theophilus.Copia Mandati. Desz Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Adolffi / Erben zu Norwehen / Hertzogen zu Schleßwig / Hollstein / Stormarn vnd der Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / Anno Christi 1573. publiciret.Mandatum & Constitutio Ducis Joahnnis Adolphi Archiepiscopi Bremenf. &c. Anno 1591.Das Ander Buch/ Nicolai Heldvaderi Von Kirchengebew / Ceremomen / Altar / Bilder / Tauffgefäß / Meßgewandt / Orgeln / Glocken v[o]n andern Kirchen Ornat / etc. dabey man die rechte Warhafftige Christliche/ Catholische / Apostolische vnd Evangelische Kirche Christi / an eusserlichen Kennezeichen von der Eigenweilischen neben Kirchen / erkennen mag.Classis Prima. Von Zweyerley Kirchen GOttes / vnd wer die Gotteshäuser vor erst angefangen zu bawen.Classis II. Von Begräbnissen der Todten / auff mancherley weiß vnd wegen.Classis III. Wie der Heilige Gregorius den Knaben zur Kirchen hinein führet/ vnd ferner berichtet / wie er sich anstellen sol / daß er fein geschickt werde das Gebet zu verrichten / [et]c.Classis IV. Darin gehandelt wird was die Tauffe heisse / Imgleichen von der Fündt oder Tauffgefäß / vnd warumb man bey der KinderTauff Gefattern bittet.Classis V. Vom Altar vnd was zum Altar gehörig.Classis VI. Vom Meszgegewand.Classis VII. Von Orgeln vnd Gesängen / sub Communione & Missa.Classis IIX. Von bildern vnd Gemählden / was Abgöttische vnd was Historische seyn.Classis IX. Von der Messe vnd deren Anfang vnd Action.Ordnung der Evangelien vnd Episteln/ wie dieselben in der Kirchen Gottes gebräuchlich.Das Dritte Buch Nicolai Heldvaderi Von Titeln vnd Emptern der heiligen hochwürdigen Priesterschafft: Neben mehren vmbständen dazu gehörig: Wie auch vom vnterscheidt der Secten / vnd Streitpuncken/ zwischen Luther: Evangelischen / Zwinglianern/ Calvinisten vnd Paptisten/ [et]c. kürtzlich vorfasset vnd zusammen getragen.Classis I. Vom Priester: vnd Geistlichen Stande/ Dessen Priesterweihe vnd Kleidung im Alten Testament.Classis II. Vom Priesterstand im Newen Testament.Classis III. Von der Priester Besoldung/ vnd vnserer Priesterweihe.Classis IV. Von der Prediger Passion / Verfolgung / Creuß vnd Leyden.Classis V. Von Streitpuncten zwischen den Lutheranern vnd Calvinisten.Classis VI. Von den fürnehmesten Controverß: vnd Streitpuncten / zwischen Papisten / Jesuiten vnd Lutheranern.Esai. 40. Capite: Verbum Domini manet in æternum.Das Vierte Buch Nicolai Heldvaderi Von Erbamung Kirchen vnd Klöster / Auch Stifftung der Hohen Schulen hin vnd wider in der gantzen Christenheit.Von Ursprung der Stiffte / Klöster vnd Kirchen in der Christenheit / Vnd wer dieselben zu bawen vnd begütern angefangen.Dennemarcker Bistumb.Nordweger Bistumb.
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