Titel
Consilium Politico-Physicum, Gründliches Bedencken/ vnd getrewer Rath/ was eine Stadt/ in welcher/ den vorgangenen Herbst/ die Pest ein wenig angefangen/ künfftigen Frühling/ in den Gassen oder Strassen ... fürnehmen solle ...Den Edlen / Ehrenvesten Achtbaren / Fürsichtigen / Hoch vnd Wolgelahrten / Hoch vnd Wolweisen Herren / Burgermeistern / Syndicis, Kämerern / vnd Rathsverwandten der löblichen Städte Gryphiswalde / Prentzlow / vnd Anklam / Meinen großgünstigen lieben Herren und Freunden.Folget der Ordnung der Capitel dieses Buchs.Consilium Politicum, Der erste Theil dieses Pestilentz TractatsDas Erste Capitel. De Nosocomijs, Von Hospitalen, Armen Heusern/ vnd andern ædificijs oder Gebewden in Pestilentz zeiten.Das Ander Capitel. De Provisione rerum, ad victum & amictum necessarium, Was eine Obrigkeit / vnd die Bürgerschafft auffn nothfall / vnd zu täglichem Brauch verschaffen soll.Das Dritte Capitel. De externa mundicie in plateis, Templis, curijs. Von euserlicher Reinigung in den Gassen/ Kirchen/ Rathsheusern/ Schulen / [et]c.Das Vierde Capitel. Von Dreyen andern Politischen Consilijs vnd Anschlägen/ damit die öffentliche Lufft auff den Gassen oder strassen kan geendert werden.Das Fünffte Capitel. Ob man den jenigen/ die mit der Pest vergifftet sind/ die Heuser zuschliessen solle?Das Sechste Capitel. Von den Pestilentzial Prediger/ der in dieser zeit von der Obrigkeit soll bestellet werden. ex Oeconomia Coleri zusammen gezogen.Das Siebende Capitel. Von allerley andern officieren, Dienern/ vnd auffwartern in der Pest.Das Achte Capittel. Von Begräbnissen/ ob man die Todten des Nachts soll stillschweigend begraben/ vnd was sonsten mehr hiebey zubetrachten.Das Neunde Capitel. Noch etliche General Præcepta oder Consilia, so man Politice in acht haben soll.Das Zehende Capitel. Vom Ampt der Obrigkeit/ Wann das Sterben nun aufgehöret hat/ Item/ was andere gemeine Leute nach dem Sterben thun vnd vermeiden sollen.Das Ander Theil dieses Pestilentz Tractats.Das Erste Capitel. Von der Lufft.Das Ander Capitel. Zeichen/ ob die Lufft in einer Stadt vergifftet sey: Und Zeichen/ ob ein Mensch von der Pest angegriffen.Das Dritte Capitel. Wie man den Krancken mit der Lufft halten soll.Das Vierde Capitel. Wie man sich sonsten/ außerhalb der Lufft / für der Pestilentz præserviren oder verwahren solle.Das Fünffte Capitel. Von etlichen berümbten Artzeneyen/ so von den fürnembsten Medicis wider die Pestilentz geordnet seind/ vnd erstlich von den Pillullis Ruffi.Das Sechste Capitel. Von andern bewehrten Pestilentz Artzeneyen.Das Siebende Capitel. Von der Allergewissesten Pestilentz Artzeney/ auß der Himlischen Apotecken zusammen gelesen.Das Achte Capittel. Wenn einem die Pestilentz ankommen/ wie man mit ihm verfahren soll: auch wenn Beulen oder Blattern erscheinen.Das Neunde Capitel. Wie man ein vergifft Hauß reinigen sol.Das Zehende Capitel. Wie man die Kleider vnd Bette der Verstorbenen/ vnd auch derer/ die wider gesund worden seindt/ reinigen soll.Das Eilffte Capitel. Wie sich die verhalten sollen / so vmb die krancken sind vnd ihrer pflegen.Das Zwölffte Capitel. Wie sich die/ so nach Gottes verleihung widerumb gesund worden seind/ verhalten sollen.Das Dreyzehende Capitel. Wie mans mit den Verstorbenen halten sol.Das Vierzehende vnd Letzte Capittel. Von den Schwangern Frawen/ Kindelbetterinnen/ Sögenden Frawen/ vnd jungen Kindern
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