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Kurze dokumentirte Beweißführung, daß die sogenannte kurtrierische KameralOrte ... gleich allen übrigen Trierischen Unterthanen zu den ausserordentlichen Landeslasten gehalten sind, und so insbesondere sich der Verbindlichkeit, das reducirte Erzstiftliche Militaire lebenslänglich ernähren zu helfen, sich nicht entschlagen können
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