Inhaltsverzeichnis
Denen Accise- und Zoll-Aemtern der Churmarck wird hierdurch aufgegeben nach denen hiebey gehenden zweyen Schematibus gemeinschaftlichst eine ganz zuverläßige Nachweisung einzureichen wie viel von denen darinn aufgeführten Waaren pro 1776/77 sowohl ein als ausgeführet worden, auch außerdem noch eine Nachweisung beyzufügen, wie viel von denen in dem Schemate sub No. 2. aufgeführten Waaren außer denen die nach dem 2ten Schemate im Lande zur Consumtion verblieben, in bemeldetem Jahre durch die Churmark und wohin transitiret sind ...
Kurmark Provinzial-Akzise- und Zoll-DirektionKönigliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei <Berlin> ;
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