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Churfürstlich-Trierische Verordnung wegen Art und Maaß zu verwaltender deren Abwesenden Güter, und Wegen der Zeit, wann selbige ihren nächsten anverwanten Erben mögen zum unwiderruflichen Eigenthum zugesprochen werden
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>Krabben, ChristinaErzstift Trier ;
