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Nachdeme Seine Hoch-Fürstl. Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr bey Einrichtung Dero Militaris vor nöthig befunden, wegen jedesmahliger Recroutirung Dero Miliz die Vorsehung dahin zu thun, damit es eines Theils an denen erforderlichen Dienst- tauglichen Mannschafften nicht ermangle, andern Theils aber auch ... der schuldige Dienst so viel möglich erleichtert werde ...
Karl Wilhelm Friedrich <Brandenburg-Ansbach, Markgraf> ;
Karl Wilhelm Friedrich <Brandenburg-Ansbach, Markgraf> ;